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Hervorragend 4.5 ★★★★★ Bewertungen Google

Ihre Kanzlei für Erb- und Familienrecht in Düsseldorf Langenfeld Ratingen Neuss Solingen Wuppertal Mettmann Hilden Düsseldorf

Seit über 30 Jahren vertreten wir die Interessen unserer Mandanten schnell, kompetent und persönlich. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – und auf das Vertrauen vieler zufriedener Mandanten.

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Ihre Kanzlei für Erb- und Familienrecht in Düsseldorf Langenfeld Ratingen Neuss Solingen Wuppertal Mettmann Hilden Düsseldorf

Verankert in der Region – seit 1995
Experte im Familien- und Erbrecht
Schnelle Termine & direkte Erreichbarkeit
Persönliche Betreuung durch Inhaber

Über

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Abgeschlossene Akten. Rechte durchgesetzt.

„Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.“

– Johann Wolfgang von Goethe

Im Familien- und Erbrecht zählt nicht nur reines Rechtsdenken – entscheidend ist das richtige Zusammenspiel aus juristischem Weitblick, psychologischem Feingefühl und einer klaren Strategie. Wer nur auf Standardlösungen setzt, übersieht oft die langfristigen Folgen. Ich entwickle für meine Mandanten individuelle Lösungen, die nicht nur heute, sondern auch morgen tragen.

Warum die Anwaltskanzlei Dr. Florian Fischer?

Direkte Betreuung durch den Fachanwalt – seit 1995

Bei uns sprechen Sie vom ersten Gespräch an mit einem erfahrenen Rechtsanwalt – kein Weiterreichen an unerfahrene Junganwälte. Dr. Florian Fischer begleitet Sie persönlich durch den gesamten Prozess.

Lokale Expertise in Düsseldorf und Umgebung

Mit über 25 Jahren Erfahrung vor den lokalen Gerichten kennt Dr. Fischer nicht nur die Verfahren, sondern oft auch die handelnden Personen – ein klarer Vorteil für eine realistische Einschätzung und erfolgreiche Prozessführung.

Spezialisiert auf Erb- und Familienrecht – fachlich immer auf dem neuesten Stand

Durch kontinuierliche Fortbildungen und konsequente Fokussierung auf diese Rechtsgebiete erhalten Sie eine hochspezialisierte Beratung mit strategischer Tiefe – individuell, fundiert und effizient.

Maßgeschneiderte Prozessstrategie

Wir bieten keine allgemeine „Ersteinschätzung“, sondern entwickeln von Anfang an eine durchdachte, individuelle Strategie für Ihr konkretes Anliegen – mit dem Ziel, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Fortgebildet. Zertifiziert. Vertrauenswürdig.

Tätigkeitsschwerpunkte

Wir beraten Sie zu Testament, Pflichtteil und Erbauseinandersetzung. Dank unserer spezialisierten Erfahrung im Erbrecht finden wir individuelle Lösungen und setzen Ihre Interessen effizient durch – außergerichtlich und vor Gericht.

 

Scheidung

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Scheidung, von den Voraussetzungen wie dem Trennungsjahr oder Versorgungsausgleich bis zu Ihren rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ob einvernehmliche oder streitige Scheidung – wir begleiten Sie rechtssicher durch das Scheidungsverfahren.

Vermögensauseinandersetzung

Bei der Vermögensauseinandersetzung werden die Zugewinne beider Ehepartner ermittelt und ausgeglichen. Wir prüfen Ihre vermögensrechtlichen Ansprüche, beraten Sie zu Eheverträgen und notariellen Vereinbarungen und setzen Ihre Ansprüche rechtlich durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Unterhalt

Wir beraten Sie umfassend zu Trennungsunterhalt, nachehelichem Unterhalt und Kindesunterhalt. Dabei klären wir Sie über Ihre Zahlungspflichten oder Ansprüche auf und berechnen den Unterhalt nach den aktuellen rechtlichen Vorgaben, insbesondere nach der Düsseldorfer Tabelle

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch mit dem Tod des Erblassers. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Miterbe, unterstützen bei der Beendigung der Erbengemeinschaft und zeigen Ihnen durch Testamentsgestaltung Möglichkeiten, spätere Konflikte frühzeitig zu vermeiden.

Erbauseinandersetzungen

Erben können den Nachlass grundsätzlich frei verteilen, doch oft entstehen Streitigkeiten über die Aufteilung. Wir verhandeln für Sie und sorgen dafür, dass Ihre Interessen im Rahmen der Erbauseinandersetzung gewahrt und durchgesetzt werden – außergerichtlich oder vor Gericht.

Pflichtteil

Der Pflichtteil stellt sicher, dass nahe Angehörige nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden. Wir beraten und vertreten Sie, um Ihren gesetzlichen Anspruch durchzusetzen – oder um unberechtigte Pflichtteilsforderungen abzuwehren und Ihr Erbe zu schützen.

Weiterempfehlung
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Weitere Erfahrungen & Bewertungen unserer Mandanten

Wie geht es weiter?

1. Telefon

In einem kurzen und kostenfreien Telefonat schildern Sie uns Ihr rechtliches Anliegen. Wir hören genau zu, beantworten erste Fragen und vereinbaren bei Bedarf einen Termin zur persönlichen oder telefonischen Erstberatung.

2. Erstberatung

In der Erstberatung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation. Wir zeigen Ihnen verständlich auf, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir Sie unterstützen können. Erst jetzt werden Kosten ausgelöst.

3. Mandat

Wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, erteilen Sie uns das Mandat. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine individuelle Strategie und setzen die nötigen juristischen Schritte in Gang, um Ihr Anliegen effizient und zielgerichtet zu lösen.