Kostentransparenz

Außergerichtliche Beratung

Bevor Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, biete ich Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstkontaktaufnahme an. In diesem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob eine rechtliche Beratung in Ihrem Fall sinnvoll ist und Ihnen einen konkreten Mehrwert bietet.

Der Aufwand für eine anschließende rechtliche Beratung – also eine Tätigkeit außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder ohne Einwirkung auf Dritte – wird entweder nach den gesetzlichen Gebühren im Rahmen einer Erstberatung

Erstberatungsgebühr

In der Erstberatung durch unsere Kanzlei erhalten Sie umfassende und verständliche Informationen zu Ihrer rechtlichen Fragestellung. Ziel dieser ersten anwaltlichen Einschätzung ist es, Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage zu bieten – damit Sie selbstbewusst und gut informiert die nächsten Schritte gehen können, auch ohne weitere anwaltliche Unterstützung.

Jeder Fall ist individuell und verdient eine differenzierte Betrachtung. Dennoch zeigt unsere Erfahrung, dass sich die meisten rechtlichen Anliegen im Rahmen einer intensiven Beratung von etwa 75 Minuten fundiert klären lassen.

Transparenz, Verständlichkeit und individuelle Betreuung stehen dabei im Mittelpunkt unserer Erstberatung.

(Gesetzliche Vergütung nach RVG)

Erweiterte Beratungsgebühr​

In der erweiterten Beratung nehmen wir uns mehr Zeit für komplexere rechtliche Fragestellungen, die über eine erste Einschätzung hinausgehen. Dabei profitieren Sie neben einer ausführlichen Analyse Ihrer Situation, auch von klaren Handlungsempfehlungen, die auch erste juristische Maßnahmen beinhalten können.

So kann im Rahmen dieser erweiterten Einheit – mit einer Beratungsdauer von bis zu 150 Minuten – beispielsweise ein erster Schriftsatz an eine Behörde oder Gegenseite erstellt, ein Testament entworfen oder eine schriftliche Zusammenfassung der Beratung für Sie ausgearbeitet werden.

Unser Anspruch ist es, hier Ihnen nicht nur rechtlich fundierte Antworten zu geben, sondern Sie auch bei den ersten konkreten Schritten aktiv zu begleiten.

(€ 250,00 netto inklusive Auslagenpauschale)

Kosten für das Mandat - verständlich und nachvollziehbar

Sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung auf Zeitbasis getroffen wurde, berechne ich die Kosten einer rechtlichen Vertretung im Familienrecht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist dabei der sogenannte Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit.

In gerichtlichen Verfahren wird dieser Wert in der Regel vom Gericht festgesetzt. In bestimmten Bereichen – etwa bei Kindschaftssachen wie Sorgerecht oder Umgang – ist der Gegenstandswert gesetzlich vorgegeben. In anderen Fällen, wie etwa bei Scheidungen oder Unterhaltsfragen, muss er individuell bestimmt werden. Dabei spielen insbesondere das Einkommen der Beteiligten oder die Höhe der geltend gemachten Unterhaltsforderung eine Rolle.

Im Rahmen der Beratung erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten, basierend auf den Angaben zu Ihrer konkreten Situation.

Abrechnung nach RVG

Wenn keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung meiner anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das bedeutet: Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert der Angelegenheit. Je höher dieser Wert, desto höher die gesetzlich festgelegte Vergütung.

Bei einer Scheidung wird der Gegenstandswert in der Regel auf Basis des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehepartner berechnet. Verdienen die Ehepartner zusammen z. B. 4.000 € netto im Monat, beträgt der Gegenstandswert 12.000 €. Daraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren für die anwaltliche Vertretung – also die Kosten, die das RVG vorgibt.

Hinzu kommen ggf. weitere Werte, z. B. für den Versorgungsausgleich, wenn Rentenanwartschaften aufgeteilt werden müssen. Diese werden separat berücksichtigt.

Wenn Sie Ihren Pflichtteil nach einem Erbfall geltend machen möchten, ist der Gegenstandswert in der Regel der Pflichtteilsanspruch selbst. Wenn Ihr Pflichtteil z. B. 50.000 € beträgt, wird dieser Betrag als Gegenstandswert angesetzt. Auf dieser Basis errechnet sich dann die gesetzliche Vergütung für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung.

Honorarvereinbarung

In bestimmten Fällen – insbesondere bei Kindschaftssachen wie Sorgerecht, Umgangsregelungen oder Verfahren mit Beteiligung des Jugendamts – erfolgt die Abrechnung meiner anwaltlichen Tätigkeit auf Honorarbasis. Solche Verfahren erfordern oft eine besonders intensive und sorgfältige Bearbeitung, etwa durch die Auswertung psychologischer Gutachten, umfangreiche Gespräche oder das Abstimmen mit verschiedenen Verfahrensbeteiligten.

Das gesetzliche Vergütungssystem nach dem RVG sieht für diese komplexen und oft zeitintensiven Fälle jedoch keine wirtschaftlich angemessene Vergütung vor. Um die notwendige Qualität, Aufmerksamkeit und Tiefe der rechtlichen Beratung sicherzustellen, ist daher eine individuelle Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis sinnvoll und fair.

Der konkrete Aufwand richtet sich nach dem Einzelfall – etwa danach, ob Gutachten vorliegen, wie konfliktreich die Situation ist und wie viel Abstimmung notwendig ist. In der Regel ist bei einem durchschnittlichen Verfahren mit einem Zeitaufwand von etwa 10 Stunden zu rechnen. Natürlich erhalten Sie vorab eine klare Einschätzung zum voraussichtlichen Aufwand und den entstehenden Kosten, damit Sie verlässlich planen können.

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Nicht in jedem Fall müssen Sie die Kosten einer rechtlichen Beratung oder Vertretung selbst tragen. Je nach Ihrer persönlichen und finanziellen Situation oder zuvor getroffener Absicherung kommen verschiedene Formen der Kostenübernahme infrage:

1. Rechtschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung – teilweise auch für gerichtliche Verfahren. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung greift, hängt vom Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Rechtsgebiet ab. Gerne prüfe ich für Sie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, und übernehme auf Wunsch die Korrespondenz mit der Versicherung.

2. Beratungshilfe

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann für eine außergerichtliche Beratung oder Unterstützung Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Mit einem entsprechenden Beratungshilfeschein zahlen Sie für die anwaltliche Unterstützung nur einen Eigenanteil von 15, 00  Euro. Ich erkläre Ihnen nicht nur, wie Sie den Antrag stellen – ich unterstütze Sie auch gerne beim Ausfüllen der Unterlagen.

3. Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Bei gerichtlichen Verfahren – etwa im Familienrecht (z. B. Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt) – kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden. Diese hilft Menschen mit niedrigem Einkommen, die Kosten eines Prozesses nicht allein tragen zu müssen. Je nach finanzieller Situation wird die Hilfe vollständig oder in Raten gewährt. Auch hier gilt: Ich unterstütze Sie selbstverständlich beim Ausfüllen der Formulare und bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise.

Gut zu wissen: Sprechen Sie mich frühzeitig auf die Möglichkeit der Kostenübernahme an. Gemeinsam finden wir heraus, welche Form der Unterstützung für Sie infrage kommt – transparent, diskret und unkompliziert.

Häufig gestellte Fragen

Viele Menschen zögern, einen Anwalt einzuschalten – aus Sorge vor den Kosten oder weil sie glauben, das Problem „noch selbst regeln zu können“. Doch gerade im Familien- und Erbrecht ist es oft sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ob bei einer Trennung, einem Erbfall oder innerfamiliären Konflikten: Ein Anwalt kann nicht nur rechtlich beraten, sondern auch emotional entlasten und Konflikte strukturieren, bevor sie eskalieren.

Nein. Die Beauftragung eines Anwalts bedeutet nicht automatisch, dass ein Gerichtsverfahren angestrebt wird. Im Gegenteil: Viele Fälle im Familien- und Erbrecht lassen sich außergerichtlich klären. Ein Anwalt prüft zuerst, ob eine einvernehmliche oder meditative Lösung möglich ist. Erst wenn diese scheitert, wird eine gerichtliche Klärung in Betracht gezogen.

Im Erstgespräch schildern Sie Ihr Anliegen in Ruhe. Wir stellen gezielte Fragen, um den Sachverhalt einzuordnen, und erläutern Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Danach entscheiden Sie, ob und wie Sie weiter vorgehen möchten. Ziel ist es, dass Sie mit einem klaren Bild nach Hause gehen – nicht mit mehr Fragen als vorher. Sie müssen nichts “vorbereiten”, aber Unterlagen oder Verträge, die den Fall betreffen, können hilfreich sein.

Kein seriöser Anwalt wird Ihnen den sicheren Ausgang eines Falls garantieren. Das wäre nicht nur unprofessionell, sondern schlichtweg unseriös. Jeder Fall bringt individuelle Risiken mit sich – ob es um die Anerkennung eines Testaments geht oder um Unterhaltsfragen. Wir analysieren Ihre Chancen und Risiken ehrlich und auf Basis unserer Erfahrung. Auch wenn wir mit Nachdruck Ihre Interessen vertreten, werden wir Ihnen keine falschen Hoffnungen machen.

Das hängt stark vom Einzelfall ab. Manche Angelegenheiten – wie die Erstellung eines Testaments oder die Klärung einer Sorgerechtsfrage – lassen sich schnell außergerichtlich klären. Andere, wie Erbstreitigkeiten mit mehreren Beteiligten oder komplexe Unterhaltsverfahren, können sich über Monate oder sogar Jahre ziehen. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer und helfen, Prozesse zu beschleunigen, wo es möglich ist.

Ein ortsansässiger Anwalt kennt nicht nur das örtliche Gericht und seine Abläufe, sondern oft auch die beteiligten Akteure wie Richter, Rechtspfleger und Kolleginnen. Diese Vertrautheit mit der regionalen Gerichtspraxis ist ein echter Vorteil – besonders bei familiengerichtlichen Verfahren, die oft auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet sind. Kurze Wege, persönliche Erreichbarkeit und ein direkter Draht sind in emotional belastenden Rechtsfragen oft genauso wichtig wie Paragrafen.

Ja. Sie sind nicht verpflichtet, bei einem bestimmten Anwalt zu bleiben. Wenn Sie das Vertrauen verloren haben oder sich nicht gut vertreten fühlen, können Sie den Anwalt wechseln. Allerdings sollten Sie beachten, dass bereits entstandene Gebühren gezahlt werden müssen. Wir empfehlen, im Zweifel frühzeitig das Gespräch mit dem bisherigen Anwalt zu suchen – oder sich unverbindlich bei uns über einen möglichen Wechsel beraten zu lassen.

Achten Sie auf Spezialisierungen, Erfahrung, transparente Kommunikation und eine persönliche Chemie. Besonders wichtig ist es, sich gut aufgehoben zu fühlen. Gute Beratung bedeutet nicht, dass Ihnen nach dem Mund geredet wird – sondern dass Sie ehrlich, verständlich und lösungsorientiert informiert werden.

Hier finden Sie in Kürze hilfreiche Unterlagen...